Viele Hundebesitzer verstehen nicht, welchen Schaden ein freilaufender Hund – sei es im Wald oder auf dem Feld – anrichten kann. Häufig höre ich: „Der tut nichts“, „Der jagt nicht“, „Der hört gut“ oder „Der bleibt doch auf dem Weg“. Doch das ist leider alles nicht relevant, denn es geht bei der Leinenpflicht in erster Linie um die Vermeidung von Störungen und direkten Kontakten zu Jungtieren. Dabei muss noch kein Tier direkt getötet worden sein.
In unserer heutigen Landschaft fällt es den Tieren oft schwer, eine geeignete Nistmöglichkeit oder eine Ablagestelle für ihre Jungtiere zu finden. In der Feldflur werden die Ackerränder immer schmaler, die Äcker und Weiden werden das ganze Jahr über bewirtschaftet, gedüngt, gespritzt und gemäht. Der Nestbau von Bodenbrütern wie Rebhuhn, Kiebitz, Wiesenpieper, Schafstelze, Feldlerche oder Schwarzkehlchen, sowie von Nischenbrütern wie dem Rotkehlchen oder Freibrütern wie der Heckenbraunelle findet deshalb häufig ganz in der Nähe der Wege statt. Störungen führen in erster Linie dazu, dass der brütende Vogel das Nest verlässt. Je öfter und länger er es verlassen muss, desto größer ist die Gefahr, dass die Eier zu stark auskühlen und die Brut abstirbt. Das gilt auch für die Jungvögel, die dann nicht vor der Witterung geschützt oder versorgt werden können.
Auch junge Hasen oder Kitze können in der Nähe der Wege abgelegt werden. Es reicht, wenn der Hund in einen hoch bewachsenen Wegstreifen läuft und mit dem Jungtier Kontakt hat. Selbst wenn er es nicht verletzt, kann sein Geruch dennoch auf das bis dahin geruchlose Jungtier übergehen, was es für andere Beutegreifer auffindbar macht oder wodurch es sogar vom Muttertier verschmäht werden kann.
Es hilft also nur, den Hund an einer angemessen kurzen Leine zu führen. Lange Schleppleinen erfüllen diesen Zweck nicht. Jagen darf ein Hund übrigens das ganze Jahr nicht. Das wäre Jagdwilderei.
Anke Bormann
Hülsede