E-Scooter erfreuen sich seit geraumer Zeit wachsender Beliebtheit. Sie sind auf dem Schulweg kaum noch wegzudenken und auch in der Freizeit häufig im Einsatz. Sie fördern die Mobilität und erfordern - anders als beim Fahrradfahren - keinen körperlichen Aufwand. Doch die Risiken dieser mit maximal 20 km/h betriebenen Kraftfahrzeuge werden oft übersehen. Zwar fällt man bei einem Sturz aufgrund des niedrigen Schwerpunkts nicht so tief wie von einem Fahrrad, aber man fällt.
Die Polizei in Rinteln und in anderen Regionen des Landkreise Schaumburg verzeichnet zunehmend Stürze mit E-Scootern. Ob durch Unachtsamkeit anderer Verkehrsteilnehmer oder eigenes Verschulden verursacht, fast immer kommt der Kopf in direkten Kontakt mit der Fahrbahn. Die Folgen können aufgrund der Empfindlichkeit dieses Körperteils, insbesondere seines Inhalts, schwerwiegend sein. Aus Gründen der „Coolness” sind nur wenige bereit, auf dem Gefährt einen Helm zu tragen. Dies ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber, wie beim Fahrradfahren, äußerst sinnvoll. Die jüngsten Verkehrsunfälle zeigen deutlich, wie groß die Verletzungsgefahr für den Kopf ist. Daher appellieren wir an alle Eltern: Sensibilisieren Sie Ihre Kinder und klären Sie sie über die Gefahren auf! Es handelt sich nicht mehr um „den Tretroller von früher”, sondern um ein Kraftfahrzeug!
Zudem wird von der Polizei immer häufiger festgestellt, dass E-Scooter von zwei Personen gleichzeitig benutzt werden, was bedeutet zwei Personen stehen hintereinander auf dem Scooter. Dies ist absolut nicht erlaubt und wird mit einem Verwarngeld geahndet. Da E-Scooter gewichtsbeschränkt sind, wird zudem das zulässige Gesamtgewicht überschritten. Dadurch ist das Gestell überlastet. Hinzu kommen die Reifen, die einen sehr geringen Durchmesser haben. Die kleinste Bodenunebenheit oder ein Hindernis wie ein Stein kann fatale Folgen haben.
Es scheint zudem nicht allgemein bekannt zu sein, dass für dieses Kraftfahrzeug zwar kein Führerschein erforderlich ist, aber eine gesetzliche Altersbeschränkung besteht: E-Scooter dürfen erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Eltern, die ein Kind unter 14 Jahren damit fahren lassen, riskieren ein Bußgeld.
Schließlich müssen E-Scooter versichert werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Versicherung für ein Jahr gilt und der Wechsel immer zum 1. März eines Jahres erfolgt. Die Versicherung verlängert sich nicht automatisch! Daher sollte man sich diesen Termin im Kalender notieren und bereits im Februar Kontakt mit seiner Versicherung aufnehmen. Aus polizeilicher Erfahrung steigt die Anzahl der Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz im März stark an.