In der Bückeburger Fußgängerzone sollen E-Scooter auch künftig tabu bleiben. Trotz einer geplanten bundesweiten Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die das Befahren von Fußgängerzonen noch bis Ende 2025 erlauben könnte, will die Stadt E-Scooter ausschließen. Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr (SOF) sprach sich in seiner jüngsten Sitzung eindeutig dafür aus, die bisherigen Regelungen beizubehalten.
Derzeit gilt: Die Fußgängerzone ist mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ ausgeschildert, das bedeutet, dass Radfahrer sie mit besonderer Vorsicht und in Schrittgeschwindigkeit nutzen dürfen. Für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge gilt diese Freigabe derzeit nicht, was aber nicht heißt, dass sich daran gehalten wird.
Nach Einschätzung der Verwaltung birgt eine Öffnung erhebliche Sicherheitsrisiken. In der ohnehin stark frequentierten Innenstadt komme es immer wieder zu Nutzungskonflikten, so die Begründung. E-Scooter seien zudem schwerer zu bremsen oder in Gefahrensituationen handelbar zu zu manövrieren, würden häufig unsachgemäß verwendet, etwa durch das Fahren zu zweit. Eine Ausweitung der Freigabe könne deshalb das Unfallrisiko erhöhen. Auch bei einer bundesweiten Anpassung der Vorschriften will Bückeburg die Fußgängerzone weiterhin per Verkehrszeichen sperren.
Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen geprüft
Ebenfalls Thema für die Lokalpolitiker war ein Antrag der SPD/Die-Linke-Gruppe, die bereits 2024 die Einführung von Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen, etwa Kitas und Seniorenheimen beantragt hatte. Die Verwaltung prüfte daraufhin die rechtlichen Voraussetzungen nach der Straßenverkehrsordnung. Demnach dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen nur bei einer nachweisbaren Gefahrenlage oder bei bestimmten Schutzorten angeordnet werden, wenn etwa ein direkter Straßenzugang besteht oder reger Bring- und Holverkehr zu beobachten ist.
Das Ergebnis fiel differenziert aus: Für die Julianen-Kita, das Haus des Kindes und die Medicare-Seniorenresidenz sieht die Verwaltung keine ausreichende Gefahrenlage. Auch für die Lebenshilfe-Wohngemeinschaft an der Garten- und Dammstraße seien keine weiteren Maßnahmen nötig, dort bestehen bereits in Teilen Temporegelungen.
Anders stellt sich die Lage beim Waldorfkindergarten dar. Hier führt ein direkter Zugang zur Straße, Parkflächen fehlen, und der tägliche Bringverkehr sorgt regelmäßig für unübersichtliche Situationen. Nach Einschätzung der Stadt ist hier eine Tempo-30-Regelung gerechtfertigt. In der Bensenstraße, wo sich die ASB-Tagespflege befindet, könnte die bestehende Tempo-30-Zone zudem auf die gesamte Straße ausgeweitet werden. Weitere Planungen dazu laufen nun.