Spannungen um Solarpark in Krankenhagen | Schaumburger Wochenblatt

Spannungen um Solarpark in Krankenhagen

Planer Torsten Bergemann versichert, dass alle Bedenken der Anwohner bei den Planungen berücksichtigt wurden. (Foto: ste)
Planer Torsten Bergemann versichert, dass alle Bedenken der Anwohner bei den Planungen berücksichtigt wurden. (Foto: ste)
Planer Torsten Bergemann versichert, dass alle Bedenken der Anwohner bei den Planungen berücksichtigt wurden. (Foto: ste)
Planer Torsten Bergemann versichert, dass alle Bedenken der Anwohner bei den Planungen berücksichtigt wurden. (Foto: ste)
Planer Torsten Bergemann versichert, dass alle Bedenken der Anwohner bei den Planungen berücksichtigt wurden. (Foto: ste)

In der letzten Sitzung des Rintelner Bauausschusses vor dem Ende der Legislaturperiode stand ein brisantes Projekt im Mittelpunkt: die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage in Krankenhagen. Auf rund 7,5 Hektar sollen über 22.000 Module entstehen. Ein Absetzungsantrag von Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser (RI-Fraktion), der die knapp 3.000 Seiten Tischvorlage als unbewältigbar in einer Woche kritisierte, wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss sprach sich schließlich bei nur einer Gegenstimme für das Großprojekt aus.

Im Zentrum der Debatte standen die Bedenken der Anwohnerschaft sowie die Präsentation von Dipl.-Geograph Torsten Bergemann (Planungsbüro Tischmann Loh & Partner). Der Planer entkräftete die Einwände aus der öffentlichen Auslegung schrittweise. Bei einer Abstandsfläche von 75 bis 100 Metern zur Wohnbebauung und einer bis zu 4,50 Meter hohen Lärmschutzwand an den Stromspeichern ließen sich die Immissionen gering halten. Auch hinsichtlich Blendwirkung, Landschaftsbild, Altlasten und Naturschutz gab Bergemann Entwarnung; der Bau ruhe zudem während der Brut- und Setzzeit.

Pikant: Angrenzendes Wohngebiet ist rechtlich Gewerbegebiet

Besondere Aufmerksamkeit richtete sich auf den rechtlichen Status des angrenzenden Wohngebiets Dachsgang. Südlich ist das Areal baurechtlich weiterhin als Gewerbegebiet ausgewiesen, obwohl dort seit Jahren Wohnhäuser stehen. Eine frühere Umwidmung zum allgemeinen Wohngebiet durch die Verwaltung wurde nie genehmigt. Formal hätten die Planer daher weniger strenge Immissionsschutzwerte ansetzen dürfen. Stattdessen legten sie die Maßstäbe eines Mischgebiets zugrunde und hielten fest, dass die ermittelten Lärmwerte sogar unter den Richtwerten für allgemeine Wohngebiete liegen.

Wut und Anfeindungen

In der Einwohnerfragestunde entlud sich dennoch der Unmut der Anwohner aus den Straßen Fuchsbau und Dachsgang. Sabine Scheu befürchtete einen Wertverlust der Grundstücke und verwies darauf, dass sie 1999 ihr Haus mit einer Genehmigung für ein allgemeines Wohngebiet errichtet habe – trotz der faktischen Ausweisung als Gewerbegebiet. Weitere Anwohner äußerten Sorgen über Schadstoffaustritte beim Rammen der Modulhalterungen oder eine Hitzeentwicklung durch die Spiegelflächen. Wie emotional aufgeladen die Situation vor Ort ist, verdeutlichte Flächeneigentümer Frank Kuhlmann, der von starken Anfeindungen und Verleumdungen aus der Nachbarschaft berichtete, während er betonte, auf seinen Flächen sei lediglich Bauschutt und Bodenaushub eingelagert worden.


Sonja und Stephan Weichert
Sonja und Stephan Weichert
Freie Journalisten
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