„Der eigene Tod ist im Bewusstsein der meisten Menschen schlichtweg nicht vorhanden”, meint der Rintelner Rechtsanwalt Wilkening. „Tatsächlich verhält es sich jedoch so, dass einen der Tod jederzeit und überall ereilen kann, beispielsweise in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit.” Aus eben diesem Grunde gehe das Erbrecht jeden etwas an, nicht nur ältere Menschen. „Meiner beruflichen Erfahrung nach, besteht gerade bei jungen Leuten ein hoher Nachholbedarf an kompetenter Aufklärung.” So kursiere gemeinhin die Meinung, dass ein Testament generell festgeschrieben sei und später nicht mehr geändert werden könne. Das stimmt so nicht, weiß der Jurist: „Ein Testament erspart den Angehörigen von vornherein unangenehme, langfristige Rechtsstreitigkeiten. Zudem kann das Dokument jederzeit geändert und den jeweiligen Lebensumständen angepasst werden.” Auch im Falle eines Hausbaus oder einer Ehevertragsschließung gebe es allerlei zu beachten. Denn nicht nur im Zuge einer Scheidung, auch wenn der Partner unerwartet zu Tode kommt, müsste der Hinterbliebene gegebenenfalls mit einer Schlechterstellung rechnen: Wurde zuvor beispielsweise eine Gütertrennung vertraglich vereinbart, so wird diese auch im Todesfall wirksam.
„Ich erinnere mich an eine junge Mutter, die eines Tages an unserem Schalter stand”, erzählt Werner Nickel, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit der Sparkasse. „Ihr Mann war am vorherigen Tag unerwartet bei einem Autounfall ums Leben gekommen. Nun stand die junge Frau in unserer Bank und konnte keinen Cent mehr abheben, um sich und das Kind zu versorgen.” Hintergrund dieser prekären Situation sei die Tatsache gewesen, dass bei Bekanntwerden eines Todensfalles automatisch sämtliche Konten des Verstorbenen gesperrt würden.
Um solcherlei belastende Umstände bereits von Anfang an ausschließen zu können, bietet Rechtsanwalt Gerhard Ruby am Montag, 12. März, um 19.30 Uhr in Entertainer-Manier wissenswerte Informationen rund um die Themen Erbrecht, Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Am Donnerstag, 15. März, haben Interessierte die Gelegenheit, dem unterhaltsamen Vortrag von Prof. Dr. Klaus Michael Groll beizuwohnen. Frei dem Motto „Vererben mit Sinn und Verstand”, wird der Münchner um 19.30 Uhr das Erbrecht im Allgemeinen beleuchten. Im Anschluss beantworten die Referenten individuelle Zuhörerfragen. Besucher zahlen jeweils drei Euro Eintritt, für Kunden der Sparkassen ist der Zugang zu den Veranstaltungen kostenlos. „Die Karten sind pro Vortrag auf 300 Plätze begrenzt”, kündigte Nickel im Vorfeld an. „Unserer langjährigen Erfahrung nach, sind die Tickets dementsprechend schnell vergriffen.” Wer sich einen Platz im Ratskeller sichern möchte, der hat die Möglichkeit, Karten auf der Internetseite www.spk-schaumburg.de oder unter der Ticket-Hotline 05751 402222 zu buchen. Auch die Geschäftsstellen der Sparkasse halten verkäufliche Eintrittskarten, sowie die Freikarten für Bankkunden bereit. Foto: jo