Da sich das jüngste Kind weiterhin in der Obhut der Familie befand, wurden weitere Polizeibeamte zur Unterstützung angefordert, sowie das Jugendamt des Landkreises eingeschaltet. Nach längeren Gesprächen zwischen den Beteiligten, bei denen auch die Rechtsanwältin des Ehemannes vor Ort war, wurde aus Verhältnismäßigkeitsgründen entschieden, das Kind über das Wochenende beim Vater zu belassen. Der Vater musste sich am Montag beim Jugendamt melden. Die anderen drei Kinder im Alter bis zu sechs Jahren wurden mit der Mutter in eine Schutzeinrichtung außerhalb des Landkreises gebracht. Die Angreifer müssen sich jetzt wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.