„Jedes Grundwasser unterliegt natürlichen Schwankungen”, hielt Vogel fest. Die betroffenen Anwohner hätten nun allerdings Angst, dass in zu kurzer Zeit zu viel Wasser abgepumpt worden sei und dadurch der Boden größere Schwankungen als ihm bisher bekannt aushalten müsste. Laut des Experten für Erd- und Grundbau wurde das Grundwasser um rund 2,50 Meter abgesenkt, was auch baurechtlich erlaubt war. Die Frage sei nun aber, ob „der Torf das schmerzfrei verkraftet hat”. Denn eine wasserrechtliche Erlaubnis beziehe sich immer auf eine gewisse Tiefe und Abpumpgeschwindigkeit – und diese wurde nachweislich deutlich überschritten. An das Bauordnungsamt des Landkreises Schaumburg hätten die betroffenen Anwohner ihre Befürchtungen herangetragen, dass die Arbeiten an der Baugrube, insbesondere an der Grundwasserabsenkung, Schäden an den umliegenden Häusern verursachen würden, erklärte der Leiter Wolfgang Haverland bei der Ortsbesichtigung. „Uns wurde vorgeworfen dies nicht in der Baugenehmigung überprüft zu haben.”
Das Bauordnungsamt könne aber diese Angelegenheit gar nicht prüfen, weil es in diesem „vereinfachten Verfahren” dafür schlichtweg nicht zuständig sei. „Die Baugenehmigung ist den Bauherren ordnungsgemäß erteilt worden”, hielt Haverland fest. Die weiteren Ausführungen obliegen dem Bauherrn und dem von ihm beauftragten Entwurfsverfasser. Die Grundwasserabsenkung musste bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden. Diese erteilte am 23. Oktober nach eingehender Prüfung und Berechnung die wasserrechtliche Erlaubnis das Grundwasser bis zu einer bestimmten Tiefe abzupumpen. Das Problem: Die ausführende Baufirma habe dabei die genehmigte maximale Abpumpgeschwindigkeit von zehn Kubikmetern pro Stunde auf das Doppelte überschritten, erklärte Claudia Schubert.
Dieses Vorgehen werde selbstverständlich Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Bußgeld soll mittlerweile bereits auferlegt worden sein. Wieso die hiesigen Behörden überhaupt erst die Bewilligung gegeben hätten, wollten die emotional aufgewühlten Mitglieder der IG beim Ortstermin an der Baugrube wissen. Andreas Barke (Untere Wasserbehörde) antwortete: Die der Reichweitenabschätzung zugrunde liegende Grundwasserschwankung entspreche dem Zyklus, wie er auch im Laufe eines normalen Jahres zu erwarten sei. Weiteres auf Seite 21.
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