Noch in der Nacht wurde dessen Wohnung aufgrund einer Anordnung des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht Bückeburg durchsucht. Da der Täter bewaffnet war, wurde die Durchsuchung zur Sicherheit durch ein Sondereinsatzkommando (SEK) unterstützt. In der Wohnung konnte der Beschuldigte angetroffen und Beweismittel sichergestellt werden. Der Beschuldigte wurde noch während des Einsatzes vorläufig festgenommen.
Die Polizei hat am Montag weitere Ermittlungen geführt und unter anderem Zeugen vernommen. Aufgrund des jetzigen Ermittlungsergebnisses besteht aber kein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten. Ein solcher ist aber für den Erlass eines Haftbefehls unter anderem notwendig. Da dieser nicht vorliegt, wurde der Beschuldigte nach einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bückeburg am Montag aus dem Gewahrsam entlassen.
Weitere Einzelheiten zum Ermittlungsstand können aus taktischen Gründen zurzeit nicht genannt werden; die Ermittlungen dauern an.