Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes am 1. Juli 2011 wird, außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles, die Erfassung von Wehrpflichtigen ausgesetzt. An deren Stelle tritt die Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden. Die Meldebehörden teilen dem Bundesamt für Wehrverwaltung den Familiennamen, die Vornamen und die Anschrift der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die jeweils im nächsten Jahr volljährig werden, mit. Gegen die Erhebung der personenbezogenen Daten und die Übermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial kann Widerspruch eingelegt werden. Gemäß § 18 Abs. 7 i.V.m. § 25 Melderechtsrahmengesetz (Artikel 9 WehrRÄndG 2011) weiset Bürgermeister Bernd Hellmann seine Bürger auf dieses Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung hin. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Stadthagen, Fachbereich Bürgerdienste, Zimmer 109, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen, abgegeben werden.