Der Zugang zum abgesperrten Bereich ist über die Büschingstraße, Westernstraße sowie Parkstraße vorgesehen. Die Ausfahrt aus dem abgesperrten Bereich ist zusätzlich in der Angerstraße sowie Am Ziegelhof möglich. Die Umleitungsführung wird ausgeschildert und verläuft im nördlichen Bereich über den Kreisel Bahnhofstraße und im südlichen Bereich über die Jahnstraße/St. Annen. Für das Gemeindegebiet der Stadt Stadthagen wird auf den öffentlichen Parkflächen von Freitag 10 Uhr bis Sonntag 24 Uhr die Gebührenpflicht aufgehoben. Dies betrifft auch das Parkhaus am Bahnhof, jedoch erst ab dem 24. April, 14 Uhr. Die Höchstparkdauer gilt weiterhin, dementsprechend sind Parkscheiben auszulegen.