Wahlberechtigte können die ihnen für den ersten Wahlgang übersandte Wahlbenachrichtigung auch für die Stichwahl nutzen. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, ist es auch möglich, bei Eintragung im Wählerverzeichnis mit dem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zu wählen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und noch keinen Wahlschein beantragt haben, können für die Stichwahl einen Wahlschein seit dem 2. Juni beantragen.
Wahlscheine können schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen beantragt werden. Die Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan, teilt die Verwaltung mit. Die beantragte Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Einen Musterantrag zum Ausdrucken gibt es auch auf der Homepage der Stadt Stadthagen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, können Wahlscheine für die Stichwahl bis zum 13. Juni, 13 Uhr auch im Wahlbüro der Stadt beantragen und gleichzeitig wählen.
Das Wahlbüro der Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen, hat in der Zeit von montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr sowie zusätzlich von 14 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. Am Freitag, den 13. Juni, hat das Wahlbüro von 8 bis 13 Uhr geöffnet.