Da es bisher nicht gelungen sei, die Besitzerin, Name und Wohnort sind bekannt, dazu zu bewegen, ihrer Unterhaltungspflicht, damit auch der Reinigungspflicht, nachzukommen, seien nunmehr endlich rechtliche Schritte erforderlich. Man kenne den Hauptsitz der Verwaltung (Dreieich/Offenbach) und man wisse auch, dass der zuständige Verwalter der Immobilie in Schleuditz bei Leipzig wohne. „Da muss es doch möglich sein, mit juristischem Beistand und unter Androhung, die Reinigungskosten in Rechnung zu stellen, hier weiterzukommen”, ist sich Wilmers sicher. „Wenn die Besitzerin in der Lage ist, in einem Paket rund 1.500 Bahnhofsgebäude zu erwerben, wird sie die Unterhaltungskosten wohl auch noch wuppen können”, ist Wilmers überzeugt. Schließlich sei auch im Grundgesetz verankert, dass Eigentum auch Verpflichtungen mit sich bringt. Wilmers und Donjes erwarten, dass die Stadtverwaltung unverzüglich tätig wird, um die Missstände im und am Bahnhof endlich zu beenden.