Weniger Kontakte und keine notwendigen Reisen sollen sich positiv auf die Zahlen auswirken. Der Plan, am Gründonnerstag sowie am Ostersamstag jeweils einen „Ruhetag” einzulegen, der im Grunde wie ein Feiertag gewertet worden wäre, wird nun doch nicht umgesetzt. Nach Ostern wollen die Länder dann 40 Prozent der Menschen zweimal wöchentlich testen, auch werde ab Mitte April ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehen. Dann sollen auch die Hausärzte impfen können. Niedersachsen will nach Angaben des Gesundheitsministeriums über Ostern weiter Impfen. Bis zu 240.000 Dosen könnten verimpft werden, zuletzt haben die 50 Impfzentren im Land etwa 32.000 Impfungen pro Tag verabreicht. Auch in Schaumburg geht es über Ostern weiter, die Termine für Gründonnerstag bleiben bestehen, 925 Impftermine stehen nach Angaben des Landkreises auf dem Plan. Das Wichtigste auf
einen Blick: • Die Landesverordnungen werden angepasst und bis zum 18. April verlängert. • Die vereinbarte „Notbremse” soll konsequent umgesetzt werden: Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Schaumburg derzeit bereits seit mehreren Tagn wieder über 100 liegt, hat der Landkreis am vergangenen Montag den Schulbesuch für die Klassen 8 und 11 sowie 9 und 10, sofern keine Abschlussprüfungen vorgesehen sind, untersagt. Der Unterricht findet wieder im Szenario C (Distanzlernen) statt. Die Notbremse zieht der Landkreis hingegen nicht, hier soll die aktuelle Entwicklung zunächst weiter beobachtet werden. • Ausgangssperren: Dabei gehe es um den Zeitraum zwischen 21 und 5 Uhr. Ab einem Inzidenzwert von 100 seien Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen künftig verpflichtet, Ausgangsbeschränkungen zu prüfen - insbesondere für ihre Hotspots. Ab einem Inzidenzwert von 150 soll eine Ausgangssperre angeordnet werden, wenn die Infektionszahlen nicht durch „andere geeignete Maßnahmen” gesenkt werden könnten. • In der Zeit vom 1. bis 5. April gelten weitgehende Kontaktbeschränkungen sowie ein Ansammlungsverbot. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit nur von zwei Haushalten, mit insgesamt maximal fünf Personen erlaubt - Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet. Religionsgemeinschaften werden gebeten, auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten. • Bund und Länder appellieren auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten.