Die Staatsanwaltschaft Bückeburg hat einen 33-jährigen Stadthäger vor der großen Strafkammer des Landgerichts Bückeburg angeklagt. Diesem wird u. a. gewerbsmäßiger Betrug in sieben Fällen vorgeworfen. Dieser soll als Betreiber von Corona-Schnelltestzentren in der Zeit von August 2021 bis März 2022 nicht durchgeführte Tests gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen abgerechnet haben. Dadurch soll er über 274.000 EURO erlangt haben. Darüber hinaus ist er wegen Vorbereitung der Herstellung eines unrichtigen Impfausweises, unerlaubten Waffenbesitzes (Schreckschusspistole) und Bedrohung in einem Fall angeklagt. Der Angeschuldigte ist vorbestraft, u. a. wegen Betruges.