In jedem Fall erhält der Kunde umgehend einen Termin beim Arbeitsvermittler, bei dem die vorgeschriebene persönliche Meldung unter Vorlage des Personalausweises, bzw. Pass und gültiger Meldebescheinigung nachgeholt wird. Arbeitnehmer, deren Arbeit- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend zu melden. Ist die Frist kürzer, muss diese Meldung unverzüglich, das heißt innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Kündigung erfolgen
Unter der Rufnummer 01801/
555 111 können neben der Arbeitsuchend- oder Arbeitslosmeldung auch Fragen zur Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und zu Geldleistungen beantwortet, Änderungen in den persönlichen Daten bekannt gegeben, Öffnungszeiten erfragt oder Terminvereinbarungen vorgenommen werden. Ebenso sind die Anzeige einer Ortsabwesenheit oder eine Krankmeldung einfach per Telefon möglich. An Vormittagen, insbesondere montags, rufen die meisten Kunden die Agentur für Arbeit an, dann kann es zu Wartezeiten am Telefon kommen. Alternativ sollten daher insbesondere die Nachmittags- und frühen Abendstunden für Anrufe genutzt werden.