Erst im dritten Anlauf wollten sich die beiden Ratsfraktionen einigen. Zweimal wurden bereits der Entwurf diskutiert und Änderungswünsche eingebracht. Auch unmittelbar vor dem Beschluss hatte der Verwaltungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung Korrekturen angebracht. So hat sich das Gremium letzte Entscheidungen vorbehalten, sofern es zwischen Betreiber und Gemeindedirektor Unstimmigkeiten geben sollte. Ebenfalls behält es sich der Verwaltungsausschuss vor, bei Veranstaltungen mit gemeinnützigem Zweck Gebühren zu ermäßigen oder ganz darauf zu verzichte. Eine kurze Debatte ergab sich bei der Frage, ob politische Parteien das „Sägewerk” nutzen können. Beide Seiten erachteten das Bürgerhaus als ausreichend groß für eigene Veranstaltungen und Versammlungen.
Ratsherr Robin Heilmann (SPD) bat darum, in die Benutzungsordnung ausdrücklich den Nichtraucherschutz aufzunehmen. Geprüft wird ferner, ob in den Brandschutzbestimmungen auch Hinweise zu einem Verbot von Nebelmaschinen enthalten sind. Ratsherr Wolfgang Kölling (SPD) erinnerte daran, dass der Einsatz eines solchen Geräts im vergangenen Jahr ein Gospelkonzert unterbrach und den Einsatz der Feuerwehr verlangte.
Das „Sägewerk” kostet bei einer Anmietung von zwei Tagen für private Veranstaltungen und Familienfeiern 200 Euro, für Schulfeten und Abschlussfeiern 500 Euro. Für gewerbliche Veranstaltungen, Feste, Tagungen und Seminare werden neben dieser Summe auch Betriebskosten nach Verbrauch in Rechnung gestellt. Eine einwöchige Nutzung schlägt mit 1500 Euro zu Buche, jede weitere Woche mit 500 Euro. Vereinsversammlungen und kulturelle Veranstaltungen ohne Eintritt werden kostenlos abgerechnet. Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgelder erhoben werden, sind mit 1000 Euro pro Woche und 500 Euro für jede weitere Woche zuzüglich Betriebskosten ausgewiesen. Der neue Seminarraum im Dachgeschoss des Gebäudes 1 kann von Vereinen und bei kulturellen Veranstaltungen ohne Eintritt gratis genutzt werden. Gewerbliche Veranstaltungen kosten für zwei Tage 200 Euro, für eine Woche 500 Euro und für jede weitere Woche 250 Euro. Zusätzlich werden Betriebskosten abgerechnet. Die Sitzungszimmer im Gewerbepark sind ebenfalls kostenfrei buchbar. Nur bei einem gewerblichen Hintergrund werden 50 Euro fällig. Das Bürgerhaus steht weiterhin vorrangig Vereinen und Verbänden des Fleckens für gelegentliche oder regelmäßige Nutzung zur Verfügung. Darüber hinaus können Lauenauer Einwohner bei Altersjubiläen ab dem 50. Geburtstag sowie bei Jubelhochzeiten den Raum mieten. Das kostet 100 Euro. Der benachbarte Jugendraum ist für 25 Euro zu haben. Keine Begrenzungen gibt es für private Veranstaltungen im Feggendorfer Dorfgemeinschaftshaus. Für diese werden 40 Euro berechnet. Das Beisammensein nach einer Trauerfeier beschränkt sich auf 25 Euro. Foto: al