Seit Beginn dieses Jahres versendet das Finanzamt aus technischen Gründen keine Zahlungshinweise mehr für die Kraftfahrzeugsteuer; in 2011 war bereits darauf aufmerksam gemacht worden, dass dieser freiwillige Service eingestellt wird. Wer keine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss deshalb jetzt selbst an die rechtzeitige Zahlung denken. Bis wann und wieviel zu zahlen ist, können alle Halter dem Kraftfahrzeugsteuerbescheid entnehmen, den sie nach der Zulassung erhalten haben. Dieser Bescheid gilt sollte unbedingt aufbewahrt werden. Wer die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer versäumt, zahlt neben dem Steuerbetrag noch Säumniszuschläge und erhält eine Ankündigung der Vollstreckung. Das Finanzamt rät daher allen Fahrzeughaltern, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Vordrucke gibt es beim Finanzamt oder auf www.ofd.niedersachsen.de unter der Rubrik „Aktuelles und Service / Steuervordrucke / Kraftfahrzeugsteuer”.