Gegen den Jugendlichen ist ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlages und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet worden. Nach der Vernehmung wurde er wieder entlassen, da ein Haftgrund nicht gegeben und nach derzeitigem Stand auch Notwehr nicht auszuschließen sei. Nähere Einzelheiten zum Tatablauf können aus ermittlungstaktischen Gründen zurzeit nicht genannt werden, so die Staatsanwaltschaft.
Die weiteren Ermittlungen wurden durch das Fachkommissariat der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg übernommen, das für Kapitalverbrechen zuständig ist.