Die Mittel für den Mietwohnungsbau können nun landesweit genutzt werden. Bislang stand die Förderung nur in städtischen Gebieten mit großer Wohnungsnachfrage und hohen Mieten zur Verfügung. „Wir haben dafür gesorgt, dass die Wohnraumförderung nun für alle Gebiete in Niedersachsen zur Verfügung steht”, betont Becker, „da wir in allen Landesteilen einen steigenden Druck auf bezahlbaren Wohnraum haben”. Ab sofort steht die Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen auch für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. „Die geförderten Objekte werden die lokalen Wohnungsmärkte entspannen und für eine menschenwürdige Unterbringung sorgen”, sagt Becker. Maximal zehn Jahre können die Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, dann werden sie in Sozialwohnungen umgewandelt. Zum 1. Januar 2016 wurde die Richtlinie zur sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen angepasst. Die Wohnraumfördermittel können über das Förderinstitut NBank abgerufen werden. Das Förderprogramm der Niedersächsischen Landesregierung für den sozialen Wohnungsbau im Umfang von 400 Millionen Euro sorge für den Bau von 5.000 Wohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, heißt es in der Mitteilung. Zusätzlich würden vom Land Niedersachsen jährlich weitere 80 Millionen Euro an Bundesmitteln für sozialen Wohnungsbau eingesetzt. „Wir übernehmen Verantwortung für die Menschen in Niedersachsen und haben ‚Bezahlbares Wohnen‘ endlich wieder zum Thema gemacht”, so Becker.