Niedersachsen, so Rundt, hatte klare Nachforderungen gestellt und man habe, zusammen mit den Betroffenen, deutliche Verbesserungen erreicht. Nun sei das Gesetz da und es löse nicht alle Probleme, betonte die Ministerin. So zum Beispiel in Bezug auf die Finanzbeziehungen zwischen dem Land, das für die stationäre Unterbringung zuständig ist, und den Kommunen, die für die ambulante Betreuung verantwortlich zeichnen. Das neue Gesetz sieht jedoch diese Unterscheidung nicht mehr vor, jährlich stünden für diese Aufgabe zwei Milliarden Euro zur Verfügung, die es nun zu verteilen gilt. Wie hier fehle es an vielen Stellen noch an Regelungen für die Umsetzung. Bernd H armeling, Geschäftsführer Stadthagen, zeigte sich grundsätzlich von dem Bundes-Teilhabe-Gesetz zufrieden, „erst mal”, wie er betonte. Ein Problem sei beispielsweise, dass Menschen im Wohnbereich keinen Anspruch auf ambulante Pflege hätten. „Es gibt noch viele Dinge, die es zu lösen gilt.” Im „Bistro al Pari” konnte Rundt sich selbst davon überzeugen, wie gut der Inklusionsbetrieb läuft. Mindestens 40 Prozent der Beschäftigten müssen eine Schwerbehinderung vorweisen. Diese Zahl zu erreichen, so Harmeling, sei nicht immer einfach. Mittlerweile produziert das Bistro 4.200 Essen täglich, für 152 Kunden. 60 Prozent davon sind Einrichtungen außerhalb der PLSW, wie Betriebsleiter Jörg Vogt erläutert. Das Bistro beweise, was behinderte Menschen alles leisten können. Seid 23 Jahren ist der gelernte Küchenmeister bei der PLSW beschäftigt und die Küchen mit aufgebaut. Seine Erfahrung kommt ihm und dem gesamten Team bei der Arbeit im Bistro zu gute. Harmeling appellierte an alle Arbeitgeber, sich zu öffnen, und auch diesem Personenkreis eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt zu geben. Foto: mk