Eigentümer stellt Bauzäune um denkmalgeschützte Grünanlage | Schaumburger Wochenblatt

Eigentümer stellt Bauzäune um denkmalgeschützte Grünanlage

Klaus Pittack, völlig überrascht: „Eingriff mit Bauzaun in den denkmalgeschützten Kurparkbereich behindert Zuwegung zum Hotel und Rettungszufahrten.” (Foto: gk)
Klaus Pittack, völlig überrascht: „Eingriff mit Bauzaun in den denkmalgeschützten Kurparkbereich behindert Zuwegung zum Hotel und Rettungszufahrten.” (Foto: gk)
Klaus Pittack, völlig überrascht: „Eingriff mit Bauzaun in den denkmalgeschützten Kurparkbereich behindert Zuwegung zum Hotel und Rettungszufahrten.” (Foto: gk)
Klaus Pittack, völlig überrascht: „Eingriff mit Bauzaun in den denkmalgeschützten Kurparkbereich behindert Zuwegung zum Hotel und Rettungszufahrten.” (Foto: gk)
Klaus Pittack, völlig überrascht: „Eingriff mit Bauzaun in den denkmalgeschützten Kurparkbereich behindert Zuwegung zum Hotel und Rettungszufahrten.” (Foto: gk)

Mehr als Verwunderung löste die Anlieferung und das Aufstellen von Bauzäunen auf der Grünfläche zwischen dem Grandhotel Esplanade und dem Winkler-Bad aus. Im Handumdrehen stellten die Mitarbeiter des liefernden Unternehmens die Bauzäune rund um die Freifläche und selbst auf Zuwegungen zu den Anliegerwohnungen im Winkler-Bad und zum Hotel auf, ohne das die Anwohner und die städtische Behörde darüber informiert wurde. Klar ist, dass dies nicht auf Anordnung der Stadt geschehen ist und auch in keinem Zusammenhang mit Baumaßnahmen zur Landesgartenschau stehe, so Stadtdirektor Mike Schmidt nachdrücklich.

Auch Klaus Pittack, Hotelier und Eigentümer vom Hotel Esplanade, war völlig sprachlos, als er dem Vorgang ausgeliefert war. „Die Bauzäune wurden sogar bis auf meine Grundstückskante platziert. Niemand konnte den Weg zum Hotel und Restaurant mehr nutzen. Erst auf deutliche Intervention wurden einige Zaunelemente entsprechend vom Weg versetzt.“ Er sei über den Vorgang nicht informiert worden und kennt die Beweggründe nicht. Auch über die vorangegangene plötzliche Nutzung der Freifläche als Parkplatz wurde er als unmittelbarer Nachbar nicht informiert. Es grenze gerade an Geschäftsschädigung. „Denn die Gäste des Hotels schauen aus den Fenstern und stellen entsprechende Fragen dazu.“

Bauzäune in der Stadt seien nur den Maßnahmen für die Landesgartenschau vorbehalten, betont Schmidt ausdrücklich. „Wir können zurzeit nur mutmaßen, weil sich derzeit niemand zur Maßnahme erklärt hat. Ansonsten müsste der Eigentümer befragt werden, ob er die Aufstellung der Bauzäune veranlasst hat. Nochmals: Wir als Stadt waren es nicht. Wir haben den Vorgang als Stadt dem Landkreis Schaumburg mitgeteilt, verbunden mit der Meinung, dass das so nicht funktioniert, weil es auch Rettungs- und Fluchtwege aus dem Winkler-Bad und somit für die dort Wohnenden blockiert. Wir verstehen die Maßnahme gar nicht und wundern uns sehr.“

Aber was hat den Eigentümer – der für Nachfragen dieser Zeitung nicht erreichbar ist – mit dieser Maßnahme vor? Ist es eine Reaktion auf die Entscheidung vom Landkreis Schaumburg, der ihm untersagt hat, weiterhin PKW dort abzustellen? – Die Antwort der Pressestelle des Landkreises gegenüber dieser Zeitung lautet: „Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen nach Rücksprache mit der entsprechenden Fachbehörde Folgendes mitteilen: Das Bauordnungsamt des Landkreises Schaumburg wurde von der Stadt Bad Nenndorf darauf aufmerksam gemacht, dass in dem betroffenen Teil des Kurparks regelmäßig PKW abgestellt wurden. Es wurde daraufhin ein ordnungsbehördliches Verfahren gegenüber dem Grundstückseigentümer angeordnet, die Parkplatznutzung einzustellen, da diese im Widerspruch zum öffentlichen Baurecht steht. Eine konkrete Vorgabe, das gesamte Grundstück mit einem Bauzaun abzusperren, enthält die entsprechende Anordnung nicht. Die Aufstellung des Bauzauns ist jedoch mindestens geeignet, die Umsetzung der Anordnung zu gewährleisten. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht ist die Aufstellung des Bauzauns derzeit grundsätzlich nicht zu beanstanden. Zu Detailfragen, die etwaige Auswirkungen auf die notwendigen Flucht- und Rettungswege betreffen, befinden wir uns derzeit im Austausch mit allen Beteiligten, insbesondere auch der Feuerwehr Bad Nenndorf.“ Von dort konnte dies Zeitung bis zum Redaktionsschluss keine Beurteilung der Sachlage bekommen.

Das Verbot der Nutzung als Parkfläche sei dringend notwendig gewesen, da es sich nicht nur um einen denkmalgeschützten Kurparkteil handelt, sondern gehört vor allem zum Heilquellenschutzgebiet Zone 1“, betont der Stadtdirektor. Auffallend ist, dass diese Teilfläche inzwischen in einem sehr ungepflegten Zustand ist. So, als wolle man diese Fläche bewusst verwildern lassen. „Zuvor wurde die Pflege der Fläche, aufgrund alter städtebaulicher Verträge, von der Stadt selbst durchgeführt. Die Stadt hat dem Eigentümer mitgeteilt, dass sie diese Pflegemaßnahmen einstellt, weil diese Fläche nicht mehr sachgerecht, sondern als Parkfläche genutzt wurde“, erklärt Schmidt. „Wir haben nichts untersagt, wir wissen nicht warum die Zäune dort stehen, wir wissen in diesem Zusammenhang von gar nichts. Bisher gab es auch keinen Kontakt zwischen dem zuständigen Eigentümer und der Stadt in dieser Sache.“


Winfried Gburek
Winfried Gburek
Freier Redakteur Schaumburger Wochenblatt
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