(Samtgemeinde Nienstädt ) | Schaumburger Wochenblatt

Sascha Gomolzig tritt für CDU, FDP und Wählergemeinschaft zur Wahl um das Amt des Samtgemeindebürgermeisters an. (Foto: bb)

Kandidat soll Impulse „von außen“ setzen

Die CDU, die FDP und die Wählergemeinschaft Samtgemeinde Nienstädt (WGSN) haben den von ihnen unterstützten Kandidaten für die Wahl zum Samtgemeindebürgermeister vorgestellt. Sascha Gomolzig aus Rinteln geht als freier Kandidat unterstützt von den drei Gruppierungen ins Rennen um das Amt.
Der Samtgemeinderat hat die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft zur Begleitung der Einführung des Ganztagsunterrichtes an der Grundschule Nienstädt beschlossen. Der Schulvorstand erwägt, seine Entscheidung zur Organisationsform des Ganztags vor diesem Hintergrund vorerst zurückzustellen. <br><br> (Foto: Borchers, Bastian)

Schulvorstand muss noch einmal abstimmen

Die Frage der Organisationsform des Ganztagsunterrichts an der Grundschule bleibt in intensiver Diskussion. Die Abstimmung des Schulvorstandes, in der sich dieser damals für das vollgebundene Ganztagskonzept entschied, ist ungültig. Dies bestätigten Landesschulbehörde und Schulleiter Torsten Rolke. Grund ist ein Formfehler bei der Abstimmung. Einer der Elternvertreter hatte sich damals kurzfristig für die Sitzung abgemeldet, wie Rolke erklärte. Sein Votum habe er deshalb schriftlich mitgeteilt. Dies sei in diese Form jedoch nicht zulässig gewesen, wie sich im Nachhinein herausgestellt habe. Was den Beteiligten zu diesem Zeitpunkt nicht klar gewesen sei. „Wir sind ja alle keine Volljuristen“, hielt Rolke fest.
Rund 70 Zuhörer, in der großen Mehrheit interessierte Eltern, verfolgen die Sitzung des Samtgemeinderates zum Thema Ganztags-Betrieb in der Grundschule.  (Foto: Borchers, Bastian)

Neustart im Prozess zur Ganztagsschuleinführung

Mit rund 70 Zuhörern erreichte die Samtgemeinderatssitzung im Saal der Kirchengemeinde Seggebruch eine ungewohnte Aufmerksamkeit. Die Äußerungen in der Einwohnerfragestunde machten klar, dass die große Mehrheit von ihnen das Konzept eines gebundenen Ganztagsunterrichts ablehnen. Verkürzt gesagt, bedeutet diese Form, dass die Teilnahme auch am Nachmittagsanteil des Unterrichts für alle Grundschüler verpflichtend ist. Anders als in offenen Modellen, in denen es den Eltern freigestellt ist, ob sie auf das Nachmittagsangebot zurückgreifen (wie berichtet). Samtgemeindebürgermeister Ditmar Köritz betonte angesichts der Fragen, dass bei der Sitzung nicht die Entscheidung über die einzuführende Schulform falle.
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Sandra Wiechmann nimmt nach ihrer Wahl zur Ersten Samtgemeinderätin die Glückwünsche von Samtgemeindebürgermeister Ditmar Köritz entgegen. (Foto: Borchers, Bastian)

Wiechmann zur Ersten Samtgemeinderätin ernannt

Der Rat der Samtgemeinde Nienstädt hat Sandra Wiechmann in einmütiger Abstimmung zur Ersten Samtgemeinderätin ernannt. Hintergrund der Höherstufung der Ersten Allgemeinen Vertreterin des Samtgemeindebürgermeisters ist auch das Ziel, Wiechmann weiterhin langfristig an das Verwaltungsteam der Samtgemeinde zu binden, wie Sprecher der Parteien in der kurzen Diskussion festhielten. Samtgemeindebürgermeister Ditmar Köritz verwies auf das Aufgabenspektrum von Sandra Wiechmann. Seit 2011 ist sie im Verwaltungsteam tätig. Köritz erklärte, dass sich ihr Tätigkeitsfeld noch einmal deutlich ausgeweitet habe. Seit 2012 ist sie Allgemeine Vertreterin des Samtgemeindebürgermeisters, zudem seit zehn Jahren Gemeindedirektorin in Nienstädt. Hinzu kamen 2021 noch die Posten der Gemeindedirektorin in Hespe und Helpsen. Auch sei ihre Tätigkeit als Leiterin des Fachbereichs 1, der Hauptverwaltung, deutlich arbeitsintensiver geworden. Hier seien Felder wie das Online-Zugangsgesetz und die Digitalisierung der Verwaltung gebündelt. Wiechmann habe ihre Aufgaben „mit Bravour erledigt“ und sich zudem erfolgreich mit dem Masterstudiengang „Kommunales Verwaltungsmanagement“ weitergebildet, hob Köritz hervor. Er schlug dem Rat vor, die langjährige Mitarbeiterin zur Ersten Samtgemeinderätin zu ernennen und dabei auf eine öffentliche Ausschreibung der Stelle zu verzichten. Dies ist zulässig, wenn zu erwarten ist, dass bei einer Ausschreibung kein besser geeigneter Bewerber zu erwarten ist. Dazu ist eine Drei-Viertel-Mehrheit bei der Abstimmung nötig.
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