(Samtgemeinde Nienstädt ) | Schaumburger Wochenblatt

Volles Haus bei der Feuerwehr-Versammlung. (Foto: privat)

Feuerwehr Tallensen-Echtorf zieht Bilanz

Am Samstag, dem 08.02.2025, begrüßte Ortsbrandmeister Sven Dietrich alle Kameraden und Gäste zur Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Tallensen-Echtorf. Die Wehr zählt derzeit 173 Mitglieder, darunter 17 aktive Mitglieder, 20 Mitglieder der Altersabteilung und 136 passive Mitglieder. Im Rahmen des Dienstbetriebes wurden insgesamt über 900 Arbeits- und Einsatzstunden geleistet. Zur Verbesserung der Einsatzfähigkeit wurden die Kameraden mit neuer Schutzkleidung und Helmen ausgestattet.
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Sandra Wiechmann nimmt nach ihrer Wahl zur Ersten Samtgemeinderätin die Glückwünsche von Samtgemeindebürgermeister Ditmar Köritz entgegen. (Foto: Borchers, Bastian)

Wiechmann zur Ersten Samtgemeinderätin ernannt

Der Rat der Samtgemeinde Nienstädt hat Sandra Wiechmann in einmütiger Abstimmung zur Ersten Samtgemeinderätin ernannt. Hintergrund der Höherstufung der Ersten Allgemeinen Vertreterin des Samtgemeindebürgermeisters ist auch das Ziel, Wiechmann weiterhin langfristig an das Verwaltungsteam der Samtgemeinde zu binden, wie Sprecher der Parteien in der kurzen Diskussion festhielten. Samtgemeindebürgermeister Ditmar Köritz verwies auf das Aufgabenspektrum von Sandra Wiechmann. Seit 2011 ist sie im Verwaltungsteam tätig. Köritz erklärte, dass sich ihr Tätigkeitsfeld noch einmal deutlich ausgeweitet habe. Seit 2012 ist sie Allgemeine Vertreterin des Samtgemeindebürgermeisters, zudem seit zehn Jahren Gemeindedirektorin in Nienstädt. Hinzu kamen 2021 noch die Posten der Gemeindedirektorin in Hespe und Helpsen. Auch sei ihre Tätigkeit als Leiterin des Fachbereichs 1, der Hauptverwaltung, deutlich arbeitsintensiver geworden. Hier seien Felder wie das Online-Zugangsgesetz und die Digitalisierung der Verwaltung gebündelt. Wiechmann habe ihre Aufgaben „mit Bravour erledigt“ und sich zudem erfolgreich mit dem Masterstudiengang „Kommunales Verwaltungsmanagement“ weitergebildet, hob Köritz hervor. Er schlug dem Rat vor, die langjährige Mitarbeiterin zur Ersten Samtgemeinderätin zu ernennen und dabei auf eine öffentliche Ausschreibung der Stelle zu verzichten. Dies ist zulässig, wenn zu erwarten ist, dass bei einer Ausschreibung kein besser geeigneter Bewerber zu erwarten ist. Dazu ist eine Drei-Viertel-Mehrheit bei der Abstimmung nötig.
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