Ermittelt wird derzeit sowohl gegen einzelne Vereinsverantwortliche als auch gegen Käufer der Dokumente. Die Vorwürfe lauten auf Bestechlichkeit, Bestechung, Falschbeurkundung und illegalen Waffenbesitz. Der Verein, dessen Schießstand im Auetal liegt, bietet nach Angaben auf seiner Website die Abnahme der Sachkundeprüfung nach §7 Waffengesetz an. Dieser Nachweis ist eine der Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte. Ähnlich der Führerscheinprüfung gliedert sich diese Prüfung in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Neben der Sachkunde müssen Waffeninteressierte aber auch ihre Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung sowie ein „waffenrechtliches Bedürfnis” nachweisen. Die Waffenbesitzkarte berechtigt letztlich, wie der Name sagt, zum Besitz und Erwerb einer Waffe, nicht aber zum Führen dieser in der Öffentlichkeit. Foto: Archiv tr