Im Rahmen unserer Sonderveröffentlichung „Karriere in der Pflege” sind der Redaktion in Bezug auf die in Pflegeberufen gezahlten Gehälter Fehler unterlaufen. Aus diesem Grund gibt es an dieser Stelle nun die Korrektur der Daten, denn in der Pflegebranche hat sich viel getan. Zum einen gilt dort der Mindestlohn, den jeder, der in der Pflege ist erhält – unabhängig von seiner Qualifikation. In der Altenpflege ist dieser zum 1. Januar 2019 erneut angestiegen. In Westdeutschland einschließlich Berlin liegt er bei 11,05 Euro, das sind 50 Cent pro Stunde mehr als bisher. Für Ostdeutschland, wo die Einkommen auch wegen der niedrigeren Lebenshaltungskosten traditionell über alle Branchen etwas niedriger liegen als im Westen, gibt es mindestens 10,55 Euro pro Stunde. Im Übrigen wird der Pflegemindestlohn zum 1. Januar 2020 erneut ansteigen, auf dann 11,35 Euro im Westen und 10,85 Euro im Osten. Der Pflegemindestlohn gilt auch für ausländische Pflegeunternehmen, die ihre Arbeitskräfte nach Deutschland entsenden. Somit liegt das Mindestgehalt für eine ungelernte Vollzeitstelle bei 1.860 Euro, ohne Zeitzuschläge. Tatsächlich verdienen viele Pflegekräfte aber deutlich mehr und bis zu 2.500 Euro; je nach Einsatzgebiet. Für eine Pflegefachkraft wird je nach Tätigkeit und mit entsprechenden Zuschlägen im Schnitt ein Gehalt von 2.500 bis 3.200 Euro bezahlt. Zudem zahlen viele Einrichtungen ihren Mitarbeitern ein dreizehntes Gehalt. Bei Leitungsfunktionen – wie Teamleitung, Wohnbereichsleitung oder Pflegedienstleileitung – steigt das Gehalt in Abhängigkeit von der Größe des Verantwortungsbereiches noch einmal deutlich an. Foto: AdobeStock