Juristen bemängeln zudem, dass das Bundesverwaltungsgericht zukünftig für die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Planfeststellungsbeschlüssen in erster und letzter Instanz zuständig sein soll. Aus dem Gesetzentwurf geht nicht hervor, dass für das heute schon überlastete Bundesverwaltungsgericht eine einzige neue Richterstelle geschaffen wird. Auf jeden Fall wird durch die Beschränkung auf nur eine Instanz die Rechtsschutzmöglichkeiten von Anliegern und Gemeinden massiv eingeschränkt. Der SPD-Vorstand war sich einig, dass im Hinblick auf jahrzehntelange Planungs- und Genehmigungsverfahren Maßnahmen zur Beschleunigung begrüßt werden. „Maßnahmen aber, die den Rechtsschutz drastisch einschränken, Bürger-beteiligungen erschweren und das Prinzip des Exekutivföderalismus unterlaufen, sehen wir kritisch”, meint Vorsitzender Karsten Becker in einer Presserklärung. Das Konstrukt eines „privaten Dritten” als Projektmanager anstelle einer hoheitlich handelnden Behörde, die Verkürzung des Instanzenweges auf das Bundesverwaltungsgericht als einzige gerichtliche Instanz zur Überprüfung von Planfeststellungsbeschlüssen sowie den Fortfall der Zuständigkeit der Anhörungsbehörden der Länder lehnt die SPD Schaumburg ab. In Gesprächen mit Bürgerinitiativen und Umweltverbänden will man eine Strategie der Gegenwehr entwickeln. Foto: privat