In Göttingen wurde am Freitag, 17. Juli 2026 das Virus der Blauzungenkrankheit in einer Rinderhaltung nachgewiesen. Aufgrund dessen gilt nun eine gesetzliche Schutzzone mit einem Radius von 150 Kilometern um den betroffenen Betrieb. Diese Maßnahme betrifft alle Landkreise im Süden Niedersachsens sowie den gesamten Landkreis Schaumburg. Innerhalb dieser Schutzzone gelten Handelsbeschränkungen für das Verbringen von empfänglichen Tieren wie Rindern, Schafen, Ziegen, Lamas, Alpakas und Gatterwild in Gebiete, die noch nicht von der Blauzungenkrankheit betroffen sind. Der Transport von Tieren innerhalb der Schutzzone oder in andere Schutzzonen bleibt jedoch ohne Einschränkungen in Bezug auf BTV-8 möglich. Für den BTV-Serotyp 3 gibt es innerhalb Deutschlands weiterhin keine Verbringungsbeschränkungen.
Das Blauzungenvirus wird durch kleine Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen, weshalb die Schutzzone so groß bemessen ist. Der beste Schutz für die Tiere ist eine vorsorgliche Impfung. Es stehen verschiedene Impfstoffe zur Verfügung, die gegen den Serotyp 8 wirken. Zusätzlich können Insektenabwehrmittel unterstützend eingesetzt werden.
Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Weitere Informationen zu den Verbringungsregelungen und eine interaktive Karte der betroffenen Landkreise sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu finden.