Warum sie nach Abi im Gymnasium Ernestinum Jura studierte: „Was besseres ist mir erst einmal nicht eingefallen“, so Söfker, die den Schritt jedoch nicht bereute. Besonders Strafrecht habe es ihr angetan, weil man hier mit Menschen der kompletten gesellschaftlichen Bandbreite zu tun habe. „Aber ich habe auch feststellen müssen, dass das Rintelner Kleinstadtparadies nicht komplett das Leben in größeren Städten widerspiegelt!“ Ihr Weg zum Traumberuf Staatsanwältin führte sie nach dem Studium jedoch erst einmal in eine Rechtsanwaltskanzlei.
Als zur EXPO 2000 neue Stellen ausgeschrieben wurden, bewarb sie sich: „Und nur drei Wochen später war ich in der Staatsanwaltschaft!“ Danach musste sie verschiedene Stationen durchlaufen, bis sie 2003 endgültig bei der Staatsanwaltschaft landete und 2008 dort zuerst stellvertretende und dann die Pressesprecherin wurde: „Schon am ersten Tag meiner Tätigkeit musste ich bei einem vor einer Babyklappe erfrorenem Baby der Presse Rede und Antwort stehen“, so Söfker; der Kollege war gerade im Urlaub. Ein weiterer Fall, der ihr viel Arbeitszeit abverlangte, war der um den SPD-Politiker MdB Sebastian Edathy, der für den Besitz von kinderpornografischem Material nach geständiger Einlassung einen Strafbefehl erhielt. Hier hatte die Presse reichlich Gesprächsbedarf.
Doch zurück zur Arbeit Söfkers in der Staatsanwaltschaft Hannover. Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft sei in drei Bereiche aufgeteilt. Ermittlungsverfahren bei Anfangsverdacht einer Straftat würden von der Staatsanwaltschaft geführt und dabei bediene man sich der Polizei als Ermittlungspersonal. Damit, so Söfker, sei die Staatsanwaltschaft die „Herrin des Verfahrens“, auch wenn das in Krimis manchmal anders dargestellt werde. Danach müssen Staatsanwälte abwägen, ob die Beweise für eine Anklage reichten oder nicht, einen Strafbefehl erlassen oder die Vertretung der Anklage vor Gericht übernehmen. Dabei vertritt die Staatsanwaltschaft die Exekutive, also die vollziehende Gewalt, und sie ist anders als das Gericht nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden dem Justizministerium zugeordnet. Als dritte Arbeitssäule muss die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde die Einhaltung von Urteilen überwachen und auch von Bewährungsauflagen.
Elf Staatsanwaltschaften gibt es in Niedersachsen. Hannover ist die größte mit etwa 140 Staatsanwälten, Bückeburg die kleinste. 100.000 Verfahren bearbeitet die STA Hannover pro Jahr und Söfker wusste: „Hier ist schon ein kleiner Brennpunkt in Niedersachsen, die Messer sitzen hier lockerer als anderswo!“ Auch wenn statistisch die Zahl der Straftaten sinkt, in einigen Bereichen – wie etwa Kinderpornografie – steigen die Zahlen. „Und da lassen einen die Verfahren natürlich auch nicht kalt, insbesondere dann nicht, wenn es um Kinder geht“, so Kathrin Söfker. Allerdings habe sie gelernt, Privates und Berufliches zu trennen: „Ich kann nachts noch gut einschlafen!“ Man müsse hinter jeder Tat auch die Geschichte um das Individuum herum sehen, das die Tat begangen hat. Und manchmal kann die Staatsanwaltschaft den Menschen auch dabei helfen, auf den richtigen Weg zu kommen. Beispiel eines Obdachlosen: „Der hatte reichlich Anzeigen wegen diverser Sachbeschädigungen in Vorräumen von Banken, wo er nächtigte und in Geldautomaten pinkelte!“ Nach der Unterbringung im Maßregelvollzug habe er sich gefangen und lebe nun straffrei in einem betreuten Wohnprojekt. Natürlich gab es auch Fragen aus dem Publikum zum Fall des mutmaßlich korrupten Staatsanwalts Yashar G. aus der STA Hannover: „Das einer aus unseren Reihen so etwas gemacht haben soll, konnten wir uns erst gar nicht vorstellen. Das entspricht nicht unserem Ehrenkodex“, so Söfker. Weiter ins Detail wollte sie dazu jedoch aus verständlichen Gründen nicht gehen. Ob sie bei der Vielzahl der Einstellungen von Strafverfahren wegen „...geringer Schuld“ nicht manchmal Bauschschmerzen bekomme, weil in der Gesellschaft der Eindruck entsteht, dass zuviel und möglicherweise aus Zeitmangel und Personalnot eingestellt werde? „Nein, ich glaube, dass wir das nicht überdehnen und schon gar nicht, weil wir unsere Arbeit nicht schaffen!“ Allerdings: Mehr Personal könnten sowohl die Staatsanwaltschaften als auch die Gerichte gebrauchen.
Gundi March-Asche vom Heimatbund freute sich als Einladende, dass die medienerfahrene Pressesprecherin der STA Hannover sich Zeit für das Erzähl-Café nahm: „Sie waren ein echter Gewinn für unseren Nachmittag!“ Söfker zeigte sich dann auch bei der Übergabe des obligatorischen Geschenks in Form von heimischem Kaffee und Imkerhonig hochprofessionell: „Das ist wertmäßig sicher unter der Grenze dessen, was ich annehmen darf. Ich werde es mir aber morgen von meinem Behördenleiter genehmigen lassen!“ Stichwort: Annahme von Belohnungen und Geschenken mit dem Hintergedanken einer Vorteilsannahme nach Paragraf 331 StGB.