Der Deisterfreun.de e.V. hat Widerspruch gegen die Rückbauverfügung der Region Hannover vom 16. April 2026 eingelegt und gleichzeitig beim Verwaltungsgericht Hannover beantragt, die sofortige Vollziehung der Verfügung auszusetzen.
Die Rückbauverfügung fordert den Abriss der drei Vereinsstrecken im Norddeister bis zum 30. Juni 2026 und droht Ersatzvornahmekosten bis zu 25.000 Euro an.
Der Widerspruch stützt sich nach Ansicht der Deisterfreun.de e.V. auf mehrere schwerwiegenden Widersprüche innerhalb der eigenen Verwaltung der Region Hannover, wie sie in einer Pressemitteilung erläutern.
Die Region Hannover habe 2023 selbst eine Machbarkeitsstudie beim Büro BTE Tourismus- und Regionalberatung in Auftrag gegeben. Diese komme zu einem klaren Ergebnis: „Eine machbare Alternative zum Aushandeln von gestatteten MTB-Trails, die von den MTB-Fahrenden als hinlänglich attraktives Angebot akzeptiert werden, ist nicht erkennbar.” Die drei bestehenden Gestattungsverträge werden von BTE ausdrücklich als Blaupause empfohlen. Den Worst Case beschreibt BTE als „keine Vereinbarung legaler MTB-Aktivitäten, sondern eine weiterhin ungeregelte Entwicklung, die zukünftig zunehmen wird“. Die Region unternehme derzeit alles, um diesen Worst Case herbeizuführen, so Deisterfreun.de e.V. weiter.
Im November 2016 hätte die Region Hannover nach dreijährigem Monitoring offiziell erklärt, die dauerhafte Sicherung der Trails anzustreben und eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung einzuleiten. „Dieser Beschluss wurde nie widerrufen und nie umgesetzt. Seitdem wird gebetsmühlenartig vorgetragen, dass es hierfür keine Mehrheiten gäbe. Wenn man etwas aber nicht einmal versucht, wird man nie erfahren ob man es geschafft hätte.“
Die Regionsversammlung habe im April 2025 beschlossen, bis „zur ausreichend dimensionierten Umsetzung eines legalen Single-Trail-Angebots kommt eine verlängerte Nutzung der bestehenden Downhill-Trails in Betracht.” Ein solches Angebot würde aber bis heute nicht existieren.
Interne Verwaltungsunterlagen würden darüber hinaus belegen, dass die Entscheidung zur Rückbauverfügung bereits im November 2025 gefallen ist und somit weit vor der förmlichen Anhörung des Vereins, die erst danach stattfand.
Der Deutsche Alpenverein (DAV) Hannover habe zuletzt eine Trägerschaft für neue Trails im Deister abgesagt. DAV-Vorsitzender Jens Gröger erklärte öffentlich: Ohne den Verein Deisterfreunde sei der Aufbau eines legalen Trailangebotes im Deister kaum zu realisieren. Regionssprecher Philipp Westphal räumte ein, dass der Verein über „die notwendige Expertise, Ortskenntnisse und eine breite Mitgliederbasis“ verfüge.
Der Verein hat der Region Hannover am 15. April 2026 und damit einen Tag vor Erlass der Rückbauverfügung, erneut ein konkretes Kompromissangebot unterbreitet: 15.000 Euro Kompensationszahlung für ökologische Ausgleichsmaßnahmen, ehrenamtliche Arbeitsleistungen bei Renaturierungsmaßnahmen sowie die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit an einem naturverträglichen Singletrail-Konzept und zur möglichen Übernahme einer Trägerschaft. Im Gegenzug benötigt der Verein eine langfristige Bestandssicherung der bestehenden Trails. Eine formelle Antwort der Region steht bis heute aus.
Der Verein habe dieses Angebot aber auch zum Gegenstand seines Widerspruchs gemacht und damit untermauert.
Die Region möchte, dass der Verein die Trägerschaft für ein neues Trailkonzept übernimmt. Was das in der Praxis bedeutet, ist nach Ansicht des Vereins bisher öffentlich nicht ausreichend diskutiert worden: Ein Trägerverein übernimmt die Kosten für Bau und Instandhaltung der Strecken, Pachtzahlungen an die Grundeigentümer, Entwicklungskosten sowie die vollständige Haftung und Versicherung für alle Anlagen.
„Das ist kein Ehrenamt nebenbei, das ist ein Betrieb mit unternehmerischer Verantwortung. Wir sind bereit, diese Verantwortung zu tragen, aber nicht für ein Angebot, das unseren Vereinszweck auslöscht”, erklärt Brunke.
Das Oberlandesgericht Hamm hat am 27. Februar 2026 entschieden, dass im Einzelfall ein MTB-Trailbetreiber für Unfälle auf unklaren Streckenabschnitten zu 50 Prozent mithaften kann. Die DIMB, der Dachverband der Mountainbiker, warnt seitdem vor steigender Rechtsunsicherheit für ehrenamtliche Trailbetreiber.
Der Deisterfreun.de e.V. erfüllt nach eigenen Angaben seit 2013 genau die Standards, die das Gericht einfordert: klare Beschilderung, regelmäßige Streckenkontrollen, dokumentierte Sicherung, abgestimmte Rettungspunkte. „Wer uns abräumt, schafft nicht weniger Haftungsrisiken im Deister, er schafft nur niemanden mehr, der sie trägt”, so Brunke. „In Abwesenheit von Verantwortlichen, wer übernimmt dann die Verantwortung?“, so Brunke für den Vorstand.