Um die Bedingungen zur staatlichen Prüfung zu erfüllen, sind 4,5 Jahre Tätigkeit in der Hauswirtschaft erforderlich, dabei wird der eigene Mehrpersonenhaushalt anerkannt. Die Hauswirtschafterin/der Hauswirtschafter ist befähigt, in Privat- und Großhaushalten tätig zu sein, zum Beispiel in Krankenhäusern, Kinder-, Alten- und Pflegeheimen, Bildungsstätten, Dienstleistungsagenturen, Sozialstationen und ähnlichem. In vielen Dienstleistungsberufen ist die staatlich geprüfte Hauswirtschafterin/der staatlich geprüfte Hauswirtschafter Voraussetzung, zum Beispiel in der Fortbildung zur Dorfhelferin.