Ab Montag, dem 3. Januar ändert sich die Rufnummer des Bereitschaftsdienstes der niedergelassenen Ärzte für folgende Bereiche im Landkreis Schaumburg: Schaumburg Süd 1 (Bückeburg, Obernkirchen, Samtgemeinde Eilsen). Schaumburg Süd 2 (Rinteln, Auetal). Schaumburg Nord 1 (Samtgemeinde Nenndorf, Samtgemeinde Lindhorst, Samtgemeinde Rodenberg, Auhagen, Sachsenhagen und Wölpinghausen). Schaumburg Nord 2 (Stadthagen, Samtgemeinde Niederwöhren, Samtgemeinde Nienstädt). Der Bereitschaftsdienst wird für die Patienten künftig unter der einheitlichen Rufnummer: 05041/77756, erreichbar sein. Die Bereitschaftsdienstzeiten bleiben unverändert: Montag, Dienstag, Donnerstag von 18 bis 8 Uhr des Folgetages. Mittwoch und Freitag von 13 bis 8 Uhr des Folgetages. Sonnabend, Sonntag und an Feiertagen von 8 bis 08:00 Uhr des Folgetages. Der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst dient zur Überbrückung der Praxisschließungszeiten nachts und am Wochenende. Bei möglicherweise lebensbedrohlichen Zuständen, wie Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall, Bewusstseinseintrübung sowie Bluterbrechen ist sofort über 112 der ärztliche Rettungsdienst zu alarmieren, um nicht unnötig Zeit zu verlieren.