Schulabgänger, die nicht nahtlos in eine Lehrstelle wechseln, sollten sich bei der Agentur für Arbeit melden. Dann kann die Zwischenzeit als Ausbildungsplatzsuche in das Rentenversicherungskonto aufgenommen werden. Dies kann später einmal bares Geld wert sein, so die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur, kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dafür müssen die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sein und sich bei der Agentur für Arbeit für wenigstens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende melden.
Weitere Informationen erhalten Interessierte auf www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800/100048010.