Rot-Grün hatte sich 2004 mehr Wettbewerb und Unternehmensgründungen von der Abschaffung versprochen, Deutschland litt zu diesem Zeitpunkt unter einer hohen Arbeitslosigkeit. 53 Handwerksberufe wurden dereguliert, für Handwerke wie Fliesenleger, Gebäudereiniger oder Raumausstatter wurde die Meisterpflicht komplett abgeschafft. Und in fast allen anderen Handwerken wurden Ausnahmeregelungen erlaubt. Gegenüber der Deutschen Presseagentur hatte sich Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks erst im Januar sehr deutlich geäußert: Seiner Meinung nach habe die Abschaffung der Meisterpflicht dazu geführt, dass nicht immer die erwartete Qualität abgeliefert werde, denn in immer mehr Fällen seien die Unternehmer nicht ausreichend qualifiziert. Weiterer Kritikpunkt: Die steigende Zahl der Soloselbstständigen. Diese bilden selten aus, stellen nicht ein und würden häufig nicht für das Alter vorsorgen sowie keine Kranken- und Unfallversicherung zahlen. So könnten sie die Arbeitsstunden erheblich günstiger anbieten – eine Verzerrung des Wettbewerbs, so Wollseifer. Er forderte daher eine Rückkehr zur Meisterpflicht. Und die könnte schneller komme als erwartet, einem entsprechenden Vorschlag wurde vom Bundesrat zugestimmt. Die Rückkehr zur Meisterpflicht könnte bereits am 1. Januar 2020 erfolgen. Fritz Pape, Geschäftsführer der Handwerkskammer Schaumburg, begrüßt die Pläne: „Zunächst einmal ist es verständlich, dass die regionale Handwerksorganisation die Rückkehr zur Meisterpflicht befürwortet. Nach der Novellierung der Handwerksordnung und dem Wegfall der Meisterpflicht in einigen Berufen haben auch wir zunehmend Verbraucherklagen registrieren können. Am Beispiel des Fliesenlegerhandwerks wird dies insbesondere sehr deutlich. Wir haben zwar nach der letzten Novelle der Handwerksordnung eine Zunahme der Selbständigkeit in dem Gewerk registrieren können, diese Zunahme ist aber nicht stabil - nach kurzer Zeit verschwinden wieder viele Betriebe und neue kommen hinzu, also ein stetiges Auf-und Ab. Wir erklären uns das dadurch, dass durch diese Novellierung der angebliche Vorteil - jeder kann sich nun in dem Bereich selbständig machen, ohne Hürden, ohne Beschränkungen - eben nicht positiv ausgewirkt hat. Wenn man überlegt, dass auch eine „Frau Mustermann” sich morgen im Bereich Fliesenlegen selbständig machen könnte, ohne jegliche Fachahnung, ohne Kenntnisse über den aktuellen Stand der Technik, ohne Kenntnisse im Rahmen von Betriebsführung nach dem Motto „Umsatz ist gleich Gewinn”, ist das nach unserer Auffassung eine logische Konsequenz dieser, neuen gesetzlichen Regelung- also keinesfalls verbraucherfreundlich.” Hinzu komme, dass diese Branche circa 80 Prozent weniger Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt beziehungsweise zur Verfügung stellen kann. Denn anstatt größere Betriebe zu stabilisieren, die sich insbesondere durch Beschäftigung von Mitarbeitern und dem Ausbilden ausgezeichnet haben, gründen sich laut Pape zunehmend sogenannte Ein-Mann-Betriebe. Immer mehr suchen Ihre Chance in der Selbständigkeit, gerade bei der heutigen, positiven konjunkturellen Entwicklung im Handwerk. „Diese Betriebe agieren oftmals am Markt über den Preis, zu Lasten der alteingesessenen Betriebe.” Ein paar Zahlenbeispiele: Soloselbstständige werden in den Kommunen nicht gesondert erfasst, wohl aber die Einzelunternehmen, die meist nur aus einer Person bestehen. Hier ist die Zahl in Stadthagen von 331 in 2004 auf 1045 in 2018 gestiegen, auch in Rodenberg gab es einen erheblichen Zuwachs von 309 auf 1007. In Sachsenhagen sind es 502 (145), in Lindhorst 439 (111) und in Bückeburg stieg die Zahl von 849 auf 1057 an. 
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