Nachdem die Landesregierung Mitte Juli den Startschuss für die EU-Förderung in Niedersachsen gegeben hat, können jetzt auch Richtlinien der Landkreise und kreisfreien Städte zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) anlaufen.
Für die in der Regionalen Entwiklungskooperation Weserbergland plus (REK) verbundenen vier Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden, Nienburg und Schaumburg beginnt damit ein neues Kapitel in der regionalen Wirtschaftsförderung, „z. B. dass wir somit der realisierung unserer regionalen Entwicklungsziele näher kommen und auch über ein Teil-Buget verfügen”.
Insgesamt stehen den vier Landkreisen 10 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung, die jedoch in gleicher Höhe gegenfinanziert werden müssen, um mehr Möglichkeiten für die Wirtschaftsförderung zu bekomen.
Ganz im Sinne der REK haben sich die vier Landkreise auf eine einheitliche Förderrichtlinie geeinigt, mit der Unternehmen aus Handel, Handwerk und Dienstleistungen je nach Größe, Zuschüsse von bis zu 15 Prozent der Kosten für produktive Investitionen erhalten können.
Nicht investive Maßnahmen, wie etwa Messebeteiligungen, Beratungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen können sogar bis zur Höhe von 50 Prozent der Kosten gefördert werden, allerdings ist der Förderhöchstbetrag auf 200 000 Euro gedeckelt um möglichst vielen Unternehmen Förderung bieten zu können.
Richtlinien und Antragsunterlagen können bei den Ämtern für Wirtschaftsförderung der Landkreise oder kurzfristig auch im Internet nter www.schaumburg.de angefordert werden.
Ansprechpartner für den Landkreis Schaumburg sind Ewald Freese unter der Telefonnummer 05721/703 222 und Hans-Ulrich Born unter der Telefonnummer 05721/703552.