Niedersachsen hat den Kombilohn im Juli 2006 gestartet und damit nach Hamburg als erstes Flächenland bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Nach anfänglichen Widerständen und Kritik hat der Bund nun nachgezogen und für Jugendliche ein eigenes Förderinstrumentarium geschaffen: Seit dem 1. Oktober ist ein Kombilohn für Jüngere unter 25 Jahren jeweils in einer Qualifizierungs- und Beschäftigungsvariante Bestandteil der regulären Arbeitsmarktförderung. Hirche: „Mit der Gesetzesänderung hat der Bund endlich auf die vielfältigen Kombilohn-Initiativen der Länder reagiert und aus den guten Erfahrungen in Niedersachsen wenigstens im Ansatz gelernt – auch wenn wir uns einiges noch anders gewünscht hätten. Wir werden die örtlichen Träger weiter bei flexiblen und praxisnahen Lösungen unterstützen, wenn vorgegebene Regelinstrumente nicht ausreichen.” Für die Förderung von Jugendlichen haben damit künftig die vom Bund geschaffenen Instrumente Vorrang. Für alle übrigen Altersgruppen gilt der Niedersachsen-Kombi unverändert fort. Das Land stellt dafür weiter Mittel zur Gestaltung des Qualifizierungsanteils zur Verfügung.