Auf den zweispurigen Abschnitten der A 1 und der A 7 gilt künftig zwischen 6 und 20 Uhr ein Überholverbot für LKW. Auf diesen Autobahn-Abschnitten wird das LKW-Überholverbot aus Gründen der Verkehrssicherheit an ein Tempo-Limit von 120 Stundenkilometer für alle Fahrzeuge gekoppelt.
Im Bereich der elektronischen Verkehrsbeeinflussungs-anlagen (VBA) auf der dreispurigen A 2 wird ein LKW-Überholverbot wie bisher flexibel je nach Verkehrsdichte angeordnet. Die Schwelle für das Überholverbot wird allerdings herabgesetzt. Es gilt künftig schon bei einem LKW-Anteil von 400 (bisher 500) Fahrzeugen pro Stunde. Zudem dürfen LKW auf diesen dreispurigen Abschnitten laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht auf der linken Fahrspur überholen. Geschwindigkeitsbeschränkungen werden weiterhin flexibel elektronisch geschaltet. Auf allen anderen, weniger stark befahrenen Autobahnen des Landes dürfen LKW – wie bisher auch – überholen. In begründeten Einzelfällen wie z.B. aufgrund einer Zunahme von Unfällen kann allerdings auch hier weiterhin abschnittsweise ein LKW-Überholverbot angeordnet werden. Die gleichen Regelungen gelten auch für die dreispurigen Abschnitte der A 2 außerhalb der elektronischen Anlagen.
In diesen Bereichen wurden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ohnehin schon zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen – etwa westlich von Hannover – eingeführt. Die Wirksamkeit dieser Regelungen soll erst einmal überprüft werden.
„Die starke Zunahme des LKW-Verkehrs vor allem auf der A 2 erfordert eine Weiterentwicklung der Verkehrsteuerung”, erklärte der Minister. „Die elektronischen Anlagen werden die so genannten ‚Elefantenrennen’ aufgrund der neuen Schaltung künftig stärker unterbinden und so für mehr Sicherheit und Verkehrsfluss auf den ohnehin schon stark belasteten Autobahn-Abschnitten rund um Hannover sorgen.”
Hirche unterstrich dabei die Notwendigkeit einer Koppelung von LKW-Überholverbot und Geschwindigkeitsbeschränkung auf zweispurigen Streckenabschnitten.
Eine Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum habe gezeigt, dass bei einem LKW-Überholverbot die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den beiden Fahrstreifen deutlich zunehme. In gleichem Maße wächst auch die Unfallgefahr, wenn ein PKW mit deutlich geringerer Geschwindigkeit auf die linke Fahrspur wechselt. „Deshalb brauchen wir an dieser Stelle auch eine Tempo-Regelung”, betonte der Minister. Foto: privat