Mobilfunktelefonen ohne Mobilfunkkarte (SIM-Karte) und der damit verbundenen Belastung der Notrufabfragestellen sind Notrufverbindungen ohne betriebsbereite Mobilfunkkarte nicht mehr zulässig.”
So lautet der Text einer Drucksache des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Verordnung über Notrufverbindungen.
Die Polizei hatte in den vergangenen Jahren insbesondere bei älteren Menschen dafür geworben, zumindest für einen Notruf ein einfaches Handy mitzuführen.
Der Hinweis auf die nunmehr erforderliche SIM -Karte ist aus diesem Grund aus polizeilicher Sicht auch für Präventionsarbeit wichtig. Natürlich sei es aus Sicht von Axel Bergmann, Präventionsfachmann der Stadthäger Polizei, auch weiterhin sinnvoll, ein „Notfallhandy” bei sich zu haben.