Hierbei wurde deutlich, welche Schwierigkeiten bei eigenen Formulierungsversuchen entstehen, selbst wenn vorformulierte Muster zur Patientenverfügung zu Hilfe genommen werden. Demgegenüber biete eine notariell beurkundete Patientenverfügung größtmögliche Sicherheit, wobei die Beurkundung nur geringe Kosten verursacht. Die Gebühr beträgt nach der Kostenordnung der Notare inklusiv eines vorangegangenen Beratungsgesprächs 26 Euro. Auch die Registrierung der Patientenverfügung bei dem Zentralen Vorsorgeregister ist über den Notar günstiger, als bei selbst veranlasster Registrierung.
Nahtlos ging Liebelt von der Patientenverfügung auf das Thema Vorsorgevollmacht über, indem er darlegte, dass es sinnvoll sei, diese sofort mit der Patientenverfügung zu verbinden. Für den Bevollmächtigten bestehe so die Möglichkeit, nicht nur mit Ärzten über anstehende Behandlungsmaßnahmen sprechen zu können, sondern auch Kontrolle hinsichtlich der Umsetzung der Patientenverfügung auszuüben. Außerdem sei im Falle einer vorübergehenden oder dauerhaften Geschäftsunfähigkeit eine bestmögliche Absicherung der Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen gegeben. Im Rahmen seines Vortrages schilderte der Notar t, wie vermieden werden kann, dass gerichtlich in Betracht kommende Betreuungen, die jeden im Falle einer Erkrankung, einer Behinderung oder eines Unfalls treffen können, wirksam vorgebeugt werden können. Gleichwohl ist der Vollmachtgeber aufgrund aufgezeigter Mechanismen in der Lage, sich vor Missbrauch durch den Bevollmächtigten wirksam zu schützen. Fragen aus dem Kreis der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft 60plus, die Liebelt während seines Vortrags beantwortete, zeigten das große Interesse an der nicht einfachen Thematik und lockerten die Veranstaltung auf. Vorsitzender Karl-Heinz Hansing, der die Veranstaltung moderierte, verabschiedete Liebelt mit anerkennenden Worten und bestem Dank für den interessanten und verständlichen Vortrag.