Es trifft langjährige Mitarbeiter
Die geplanten Änderungen bei Minijobs stoßen in Politik, Wirtschaft und sozialen Einrichtungen auf ein breites Echo. Während die Reform der Alterssicherung grundsätzlich als notwendig gilt, gehen die Meinungen über die konkreten Auswirkungen deutlich auseinander. Wir haben dazu Stimmen von Betroffenen und Entscheidern gesammelt und werfen einen Blick auf das, was Minijobber später an Rente beziehen können. Denn: Die Reform der Minijobs hat auch Folgen für die Rente. Wer im Minijob arbeitet, zahlt seit 2013 grundsätzlich eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und kann damit später seinen Rentenanspruch erhöhen. Die Deutsche Rentenversicherung wirbt deshalb mit dem Satz: „Rentenbeiträge bei Minijobs: Kleiner Beitrag, große Wirkung.“ Ein konkretes Rechenbeispiel der Rentenversicherung zeigt, was das in der Praxis bedeuten kann, am Beispiel eiens Renters, der noch einen Minijob hat: Bei einem monatlichen Einkommen zum Beispiel von 450 Euro liegt der Eigenanteil zur Rentenversicherung bei 16,20 Euro im Monat. Wer diesen Beitrag ein Jahr lang zahlt, erhöht seine Rente um rund 5 Euro im Monat. Die gezahlten Beiträge hätten sich damit nach weniger als vier Jahren wieder ausgeglichen.