Im Jahr 2026 setzt das Land Niedersachsen gemeinsam mit den Landschaften und Landschaftsverbänden erneut ein starkes Zeichen für die Kulturförderung. Mit insgesamt 2 Millionen Euro unterstützt das Investitionsprogramm kleine Kultureinrichtungen in Niedersachsen. Die Schaumburger Landschaft vergibt in ihrem Gebiet Fördermittel in Höhe von etwa 25.000 Euro.
Interessierte Einrichtungen können Anträge mit Fördersummen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro stellen. Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, wie eingetragene Vereine oder Stiftungen, die ein regelmäßiges Kulturangebot für die Öffentlichkeit bereitstellen und nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten.
Gefördert werden unter anderem bauliche Maßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik und Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen und Aufenthaltsqualität. Personalkosten und der Erwerb von Immobilien sind von der Förderung ausgeschlossen.
Dr. Lu Seegers, Geschäftsführerin der Schaumburger Landschaft, betont die Bedeutung des Programms: „Kleine Kultureinrichtungen sind das Herzstück des kulturellen Lebens im Schaumburger Land. Das Investitionsprogramm hilft ihnen, zukunftsfähig zu bleiben.“
Einreichungen müssen bis zum 1. Mai 2026 bei der Schaumburger Landschaft, Schlossplatz 5, 31675 Bückeburg, eingehen. Weitere Informationen und Antragsformulare stehen auf der Website der Schaumburger Landschaft zur Verfügung.