Und plötzlich ist da eine Sackgasse
Fahrlehrer Ingo Radler wandte sich an unsere Zeitung und machte darauf aufmerksam, dass die Beschilderung „Fahrradzone” Autofahrer in eine quasi Sackgasse führe. An der Straße „Auf der Kunterschaft“ (Teilstück verkehrsberuhigter Bereich Richtung Blumenwall) steht vom Steinanger kommend kein Schild, dass nach wenigen Metern die Fahrradzone in der West-Contrescarpe beginnt und man dort nur als Anlieger einfahren darf. Die Konsequenz: Fahrzeuge müssen auf dem Parkplatz hinter der Christuskirche wenden und zurück fahren. Fahrzeugführer, die lediglich die West-Contrescarpe als Durchfahrtstraße nutzen wollen, dürfen das nämlich nicht. Radler dazu: „Man fährt in den verkehrsberuhigten Bereich der Kunterschaft also ein und muss dann im Bereich West-Contrescarpe umdrehen, wenn man nicht Anlieger ist!“ Für Fahrschüler eine knifflige Situation. Er habe deshalb bei Fahrprüfungen bereits darauf hingewiesen und Prüfer gebeten, diese Strecke nicht zu nutzen. Nicht viel anders sieht es aus im Bereich der Dauestraße an der Einmündung Gräbeweg. Auch dort müsse man umdrehen, weil die Fahrradzone abrupt an dieser Stelle beginne, so Radler. Wir fragten nach bei der Stadtverwaltung Rinteln, ob es eine Nachbesserung der ausgeschilderten Fahrradzone geben werde. Markus Luckhaus vom Ordnungsamt der Stadt Rinteln ist zuständig für die Radverkehrsfragen in der Stadt und er teilte mit, dass vermutlich noch in dieser Woche Zusatzschilder aufgestellt werden, die darauf hinweisen, dass in entsprechender Entfernung eine Fahrradzone beginnt und ein Wendemanöver noch möglich ist. Nötig werden diese Schildern besonders im Bereich Kunterschaft nur, weil die Politik entgegen des Verkehrsgutachtens des Büro Dargel beschlossen hat, dass nicht die gesamte Kunterschaft von der Hartlerstraße beginnend als Fahrradzone ausgewiesen wird, sondern die Verkehrsberuhigung im Teilbereich mit Schrittgeschwindigkeit weiter Bestand haben soll. Der dadurch erforderliche „Schilderwald“ wurde in Kauf genommen.