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Wahlen sind im Jahr 2027. (Foto: KI)

Änderung zur Landtagswahl

Der niedersächsische Landtag steht vor einer umfassenden Neuordnung der Wahlkreise – und auch der Landkreis Schaumburg bleibt davon nicht unberührt. Hintergrund ist ein Urteil des Staatsgerichtshofs in Bückeburg, der die bisherige Einteilung der Wahlkreise beanstandet hatte. Demnach weichen manche Wahlkreise in der Zahl der Wahlberechtigten um bis zu 20 Prozent vom Durchschnitt ab – zu viel, um dem Grundsatz der Wahlgleichheit zu genügen.
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