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Die Brücke kann ungehindert weitergebaut werden. (Foto: gk)

Verfahren gegen Brücke über B65 eingestellt

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Verfahren wegen Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 107 „Geh- und Radwegbrücke B 65/Erlengrund“ eingestellt, teilt Samtgemeindebürgermeister Mike Schmidt mit. Die Kosten des Verfahrens müssen die Antragsteller tragen.
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