Schluss mit Bürgergeld – Hallo Grundsicherung
Das Bürgergeld ist eines der großen Reformprojekte der neuen Bundesregierung. Ab dem 1. Juli wird es in eine strengere „Grundsicherung“ umgewandelt. Geplant sind härtere Sanktionen bei Pflichtverletzungen, eine komplette Streichung bei mehrfachem unentschuldigten Fehlen, ein geringeres Schonvermögen und eine Rückkehr zum früheren Vermittlungsvorrang, das heißt „Arbeit geht vor Weiterbildung“. Die aktuellen Regelsätze bleiben allerdings unverändert für Alleinstehende 563 Euro, volljährige Partner 506 Euro, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro Kinder von sechs bis 13 Jahren 390 Euro und Kinder bis fünf Jahren 357 Euro pro Monat. Wir fragten nach bei Annika Friedrichs als Dezernatsleiterin beim Landkreis Schaumburg und Sylvia Brassat, Geschäftsführerin des Jobcenter Schaumburg, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf ihre Arbeit haben wird? Bekommt das Jobcenter dadurch tatsächlich mehr Instrumente in die Hand, um die wenigen Totalverweigerer der Bürgergeldbezieher stärker in die Pflicht zu nehmen. Welche Erfahrungen haben sie mit dem bisherigen Modell gemacht und welche Hoffnungen stecken in dem neuen Gesetz. Um den Schlusssatz der beiden Frauen vorwegzunehmen: „Grundsätzlich arbeiten die Leistungsberechtigten schon jetzt sehr gut mit, sind dankbar für die Hilfe. Die öffentliche Wahrnehmung mag anders sein, trügt aber vielfach in diesem Bereich!“ Soll konkret heißen: Nur ein sehr geringer Teil der Leistungsberechtigten muss das schärfere Schwert des 13. Änderungsgesetzes des SGB II fürchten.