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In Bückeburg gilt nun die „Aufstallungspflicht”. (Foto: nd)

Geflügelpest in Scheie festgestellt

In Bückeburg-Scheie wurde am 27. Februar der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Das meldete die zuständige Tierseuchenbehörde und hat eine neue Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht herausgegeben. Bestätigt wurden die Proben demnach bereits vom Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg sowie vom Friedrich-Loeffler-Institut. Rund um den Betrieb gilt jetzt eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius sowie eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius. In beiden Zonen sind Verbringungen von Vögeln, Eiern, Geflügelfleisch, Gülle, Mist, Einstreu und Nebenprodukten verboten. Betriebe müssen Tiere und Verluste melden sowie Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, einschließlich Reinigung und Desinfektion. Betroffen von dem Ausbruch ist der Rethof, der als biozertifizierter Betrieb seine Tiere unter freien Himmel laufen lässt, wodurch nun vermutlich die Geflügelpest eingeschleppt wurde. Dort mussten gut 200 Hühner und Enten gekeult werden.
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