Gute Nachrichten für agrarische Betriebe: Hülsede setzt Hebesatz herunter
Im Zuge der Grundsteuerreform war die Gemeinde Hülsede verpflichtet, zum Jahr 2025 neue Hebesätze für die Grundsteuern festzulegen. Grundlage hierfür war die sogenannte Aufkommensneutralität, die zunächst zu einem Hebesatz von 738 Prozent bei der Grundsteuer A führte. Das „A“ steht für „agrarisch“ und gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die Grundsteuer A ist also die Grundsteuer vor allem auf landwirtschaftliche Flächen. Nach erfolgter Neuveranlagung haben sich die Messbeträge bei der Grundsteuer A jedoch deutlich erhöht: „Sie stiegen absolut von zuvor 3.714,16 Euro auf nunmehr 5.337,46 Euro, berichtet der Gemeindekämmerer Martin Schellhaus.